Für Ehrenamtliche und Interessierte mit Vorkenntnissen im arabischen Alphabet. Für Europäer sind die arabischen Schriftzeichen, die Schreibung von rechts nach links und die Aussprache äußerst ungewöhnlich. Die kulturellen Unterschiede spiegeln sich auch in der Bedeutung von Wortschatz und Redewendungen wider, da das Lernen der Sprache stets auch die Beschäftigung mit der arabischen Kultur einfordert. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Vermittlung des modernen Standard-Arabisch. Diese Veranstaltung wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration für Personen mit Wohnsitz in Hessen gefördert. Teilnehmende (TN) aus anderen Bundesländern müssen das volle Entgelt über 123€ ab mindestens 7 TN entrichten.
Ausgehend von der Mustersatzung der Finanzverwaltung erhalten Sie einen Überblick der dortigen Regelungen. Die zweiteilige Semianrreihe thematisiert die Frage, was in einer Satzung enthalten sein muss und was individuell geregelt werden kann. Das Seminar stellt keine individuelle Rechtsberatung dar!
Mindestteilnehmerzahl: 5; kostenfrei
Ausgehend von der Mustersatzung der Finanzverwaltung erhalten Sie einen Überblick der dortigen Regelungen. Die zweiteilige Semianrreihe thematisiert die Frage, was in einer Satzung enthalten sein muss und was individuell geregelt werden kann. Das Seminar stellt keine individuelle Rechtsberatung dar!
Mindestteilnehmerzahl: 5; kostenfrei
Die Anforderungen an Arbeitgebende steigen. Das gilt auch für Vereine. Der Runde Tisch bietet einen moderierten Austausch zu Themen wie Personalmanagement, Rechte und Pflichten. Er bietet einen Rahmen, aktuelle Herausforderungen zu diskutieren und Wissen zu teilen.
Mindestteilnehmerzahl: 5; kostenfrei
Was geschieht eigentlich im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls? Was passiert, wenn man selbst nicht mehr eigenverantwortlich handeln kann? Wer entscheidet über medizinische Behandlungen? Wer kümmert sich um die Vermögensangelegenheiten? Können die Angehörigen notwendige Anträge bei Behörden stellen oder sind sie gar nicht dazu befugt? Wenn Menschen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht selbst regeln können und auch keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen können, dann muss durch ein gerichtliches Verfahren eine betreuende Person als rechtliche Vertretung bestellt werden. Die Einrichtung einer Betreuung wird in den meisten Fällen überflüssig, wenn die Betroffenen rechtzeitig – also schon in gesunden Tagen - Vorsorge treffen. Dazu steht unter anderem das Instrument der Vorsorgevollmacht zur Verfügung. Das Abfassen einer Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Angelegenheit, bei der es einiges zu beachten gibt, damit später tatsächlich im eigenen Sinne gehandelt werden kann. Der AWO Betreuungsverein in Homberg und der Betreuungsverein Schwalm und Eder e.V. bieten Ihnen an diesem Informationsabend Informationen zum Thema „Vorsorgevollmacht“. Formulare werden kostenlos zur Verfügung gestellt.