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Bezuschussung von Gesundheitskursen der Primärprävention gemäß § 20 SGB V durch die Krankenkassen

Seit 2014 müssen Gesundheitskurse bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sein, damit eine Bezuschussung durch die Krankenkassen geprüft werden kann.

Nach ausführlichen Recherchen, dem Austausch mit anderen Volkshochschulen, dem Deutschen und Hessischen Volkshochschulverband sowie einer Aufwandseinschätzung haben wir zum Beginn des Jahres 2017 entschieden, unsere Gesundheitskurse nicht mehr nach § 20 SGB V bei der ZPP zertifizieren zu lassen.

Welche Gründe haben uns zu dieser Entscheidung geführt? Hier nennen wir Ihnen einige der wichtigsten Punkte.

Probleme und inhaltliche Vorbehalte

  • Die Kursleitungen von zertifizierten Kursen sind verpflichtet, jeden Kurs nach einem spezifischen Konzept durchzuführen.
  • Jeder Folgekurs muss im gleichen Format (Kursdauer, Umfang, Übungsabfolge) wiederholt werden. Dies führt zu einer Standardisierung der Kurse und erlaubt keine Teilnehmendenorientierung. Unsere vhs-Angebote streben aber eine erwachsenenpädagogisch sinnvolle und teilnehmendenorientierte Ausgestaltung mit dem Ziel des „gelingenden Lernens“ an. In unseren Angeboten der Gesundheitsbildung werden die individuellen Lebenserfahrungen und Lernvoraussetzungen der Teilnehmenden in die Lernprozesse einbezogen. Durch eine übermäßig stringente Auslegung des Leitfadens Prävention fordert die ZPP einen minutengenauen Stundenablauf für jeden zertifizierten Kurs, der in der Praxis diesem Ziel und unserem Bildungsverständnis widerspricht.
  • Das Kursformat für zertifizierte Kurse lässt keine flexible und bedarfsorientierte Kursplanung zu. Kurse dürfen nur 8 bis 12 Wochen durchgeführt werden und maximal 15 Teilnehmende haben. Ab 2016 können für zertifizierte Kurse weder Titel noch Kursumfang (Kurstage und Anzahl der UE) verändert werden. Bei jeder Änderung muss der gesamte Kurs bei der ZPP neu anerkannt werden.
  • Ein damit einhergehendes Problem ist die fehlende Möglichkeit, unvermeidliche Veränderungen in einem bereits zertifizierten Kursangebot zu berücksichtigen. Fällt bspw. eine Kursleitung wegen Krankheit etc. aus, kann diese nicht durch eine andere (zertifizierte) Kursleitung ersetzt werden. Eine Zusage der Förderfähigkeit ist somit vor Abschluss eines Kurses nicht möglich.
  • Viele vhs-Kurse werden von mehr als 15 Teilnehmenden besucht. Eine Beschränkung der Teilnehmendenanzahl auf max. 15 Personen bedeutet in der Konsequenz für einige Teilnehmende, dass sie nicht mehr am Kurs teilnehmen könnten - trotz ausreichender Raumgröße und der Mitmachbereitschaft auf allen Seiten.
  • In „lebendigen Biografien“ erworbene, nachweisbare Kursleitungsqualifikationen werden im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nicht berücksichtigt. Damit werden qualifizierte Kursleitungen vom Prüfverfahren ausgeschlossen.

Konsequenzen

Im Fokus unserer Kurse stehen Bedürfnisorientierung, Abwechslungsreichtum und die Möglichkeit für Teilnehmende, regelmäßig und konstant etwas für ihre Gesundheit zu tun (Stichwort: „Lebenslanges Lernen“). Einzelmaßnahmen, so wie sie der Leitfaden Prävention zum § 20 SGB V vorsieht, sind nicht mit unseren Zielen vereinbar, da dort nur Grundkurse finanziell gefördert werden, dauerhafte Kursangebote mit Aufbaukursen aber nicht.

Die Qualität von vhs-Gesundheitskursen ist auch ohne die Prüfung und Anerkennung durch die ZPP garantiert. Die vhs Schwalm-Eder verfügt über ein Qualitätsmanagement und eine Qualitätstestierung. Im Programmbereich Gesundheit orientieren wir uns u. a. an den Qualitätskriterien der Gesundheitsbildung des Deutschen und des Hessischen Volkshochschulverbandes.

Gemäß unserem gesetzlichen Auftrag („Bildung für alle“) bieten wir Veranstaltungen und Kurse zu sozialverträglichen Preisen an. Hinzu kommen zahlreiche Ermäßigungsmöglichkeiten (siehe AGB). 

Wegen der oben beispielhaft genannten veränderten Rahmenbedingungen des zentralen Anerkennungsverfahrens der ZPP, das unseren Qualitätsanforderungen in der Erwachsenenbildung in vielen Teilen nicht entspricht und des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwands, werden unsere Kurse der ZPP nicht mehr zur Zertifizierung vorgelegt.

Wir bitten Sie um Verständnis für unsere Haltung und möchten auch weiterhin, dass Sie, unabhängig von einer möglichen Bezuschussung, Ihren Kurs zu Ihrer Zeit und an Ihrem Ort finden.

Teilnahmebescheinigung

Wir stellen Kursteilnehmenden bei regelmäßiger Teilnahme am Kurs auch weiterhin auf Anfrage kostenfrei eine vhs-Teilnahmebescheinigung aus. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeitenden der vhs.

Mit der Teilnahmebescheinigung können Sie z.B. bei Ihren Krankenkassen am Prämien- und Bonusprogramm teilnehmen. Ob und wie die Kursteilnahme von der jeweiligen Krankenkasse gefördert wird, müssen Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

25.04.24 18:45:35