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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Schwalm-Eder (AGB)

Stand: Herbst 2023

1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule (vhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf, gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Bei Kündigung ist derjenige Betrag zu zahlen, der der vhs in Rechnung gestellt wird.

(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Login-Homepage der vhs). Erklärungen der vhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der vhs zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die vhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der vhs eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (2) und (4) nicht berührt.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrags werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der vhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der vhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der vhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.

(3) Die vhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich im Regelfall aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der vhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.) – siehe auch Ziffer 7,  Abs. 1.

(2) Die Entgeltpflicht entsteht mit der Bestätigung der Anmeldung zu der Volkshoch­schulveranstaltung durch die Volkshochschule.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Vertragspartnerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.

(2) Die vhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Vertragspartnerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, wird das Entgelt anteilig geschuldet. Die Ziffer 8 (3) gilt sinngemäß.

6. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den Voraussetzungen des § 323 BGB möglich. Der Rücktritt hat schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erfolgen.

7. Kündigung durch die vhs

(1) Die vhs kann nur aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. Als wichtiger Grund gelten unter anderem die folgenden Sachverhalte:

Erforderliche Mindestteilnahmezahl laut Programm wird nicht erreicht.

Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Teilnehmer

die Entgeltdifferenz, die sich aus dem Kursentgelt und der zu der Mindestteil- nahmezahl fehlenden Teilnahmezahl ergibt, zu gleichen Anteilen übernehmen oder
eine Unterrichtsstundenkürzung bei unverändertem Entgelt vornehmen oder
die unter (a) und (b) genannten Varianten kombiniert werden.

Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat.
 Zahlungsverzug eines Teilnehmenden bzgl. des Entgelts, entweder für aktuelle oder bereits besuchte Veranstaltungen, sofern eine von der vhs gesetzte, angemessene Zahlungs­frist erfolglos verstrichen ist.

(2) Die vhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungs­betriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten,
Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin, gegenüber Vertragspartnerinnen oder Beschäftigten der vhs,
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

Evtl. bestehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.

8. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

(1) Allgemeine Regelungen

Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht die AGB eine Ausnahme hiervon zulassen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) bleibt unberührt (vgl. § 626 BGB). Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
Die Kündigung bedarf in der Regel der Schriftform. Mündliche Kündigungen gegenüber Kursleitungen sind unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigung bei der vhs. Kündigungen sind zu richten an: Volkshochschule, 34574 Homberg (Efze), Fax: 05681 775-4059, oder E-Mail: vhs@schwalm-eder-kreis.de 
Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung
Für langfristige Kurse (z. B. Vorbereitung auf Schulabschlüsse) gelten gesonderte Bedingungen.

(2)   Vor Kursbeginn bei Voranmeldekursen

Eine entgeltfreie Kündigung ist bis drei Arbeitstage vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der vhs.
Nach Ablauf der unter (1) genannten Frist ist vor Kursbeginn eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Erfolgt die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger Grund nicht vor, hat der Teilnehmer 25 % des Entgeltes zu zahlen.
Die Verpflichtung zur Zahlung von 25 % des Entgeltes entfällt, wenn eine Umbuchung in einen anderen gleichwertigen Kurs erfolgt oder eine Ersatzperson zu den gleichen Veranstaltungsbedingungen angemeldet wird.

(3) Nach Kursbeginn

Erfolgt die Kündigung während der ersten Hälfte des Kursabschnittes bezogen auf die Gesamtunterrichtsstunden ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger Grund nicht vor, sind 50 % des Teilnahmeentgeltes zu entrichten.
Erfolgt die Kündigung während der zweiten Hälfte des Kursabschnittes bezogen auf die Gesamtunterrichtsstunden ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger Grund nicht vor, ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten.
Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund und ist dieser auch nachgewiesen, hat der Teilnehmer das Teilnahmeentgelt entsprechend der Stundenanzahl, die bis zum Eingang der Kündigung bei der vhs durchgeführt wurden, anteilig zu entrichten.
Die Verpflichtung zur Zahlung des anteiligen Entgeltes entfällt, wenn eine Ersatzperson zu den gleichen Veranstaltungsbedingungen angemeldet wird.

(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

(5) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,00 trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.

9. Ermäßigungen

(1)  Eine Entgeltermäßigung um 75 % wird auf schriftlichen Antrag Empfängerinnen von

Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende),
Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
sowie in begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn das Familieneinkommen die Leistungen SGB II/XII nicht übersteigt, gewährt.

(2) Nachweise sind spätestens bei Kursbeginn bei der vhs vorzulegen. Werden Nachweise
nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt,  wird das Teilnahmeentgelt in voller Höhe erhoben.

(3) Bei Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule lediglich als Vermittlerin handelt, gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters.

(4) Nebenkosten und Lernmittel sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.

10. Ehrenamtscard/Jugendleitercard

Die Karteninhaber erhalten pro Jahr eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt eines vhs-Kurses. Der  Nachweis ist spätestens bei Kursbeginn bei der vhs vorzulegen.

11. Teilnahmebestätigungen

Teilnahmebestätigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an mindestens 75 % der durchgeführten Unterrichtsstunden) auf Wunsch ausgestellt. Eine Verpflichtung seitens der vhs besteht nicht.

Für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen aus Kursen, die länger als ein Jahr zurückliegen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Bestätigung  erhoben. Die Ausstellung einer Teilnahme­bestätigung ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Kurs beendet wurde, möglich.

12. Datenschutz

Die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Hessischen Datenschutz- und Informationsgesetzes (HDSIG) wird zugesichert. Die Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Daten wird auf das für die Durchführung der vhs-Veranstaltungen notwendige Maß beschränkt und erfolgt unter Beachtung der Vorgaben. Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.vhs-schwalm-eder.de einsehbar oder kann bei der Volkshochschule angefordert werden.

13. Hausordnung und Rauchverbot

Die am jeweiligen Unterrichtsort geltende Hausordnung ist zu beachten. Das Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden bzw. auf dem Unterrichtsgelände nicht gestattet.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

15. Programmänderung

Die vhs behält sich Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor. Änderungen sind der Tagespresse, den Mitteilungsblättern und der vhs-Homepage zu entnehmen.

16. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin gegen die vhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

17. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der vhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

(2) Ansprüche gegen die vhs sind nicht abtretbar.

(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin kann dem jederzeit widersprechen.

Schwalm-Eder-Kreis

Der Kreisausschuss

40.3 Volkshochschule

34574 Homberg (Efze)

Tel:         05681 775-7755

Fax:         05681 775-4059

E-Mail:   vhs@schwalm-eder-kreis.de

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