Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Zertifikatsprüfung A2-B1). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Zertifikatsprüfung A2-B1). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.