Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.
Ein allgemeiner Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden:
- 6 Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus
- 1 Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaft in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
Die Integrationskurse finden kreisweit statt und schließen mit der Prüfung Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) ab. Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch das BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Jobcenters (Dokument muss der vhs als Originalschein vorliegen). Nach der Anmeldung muss verpflichtend ein Einstufungstest absolviert werden.
Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,00 Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,00 Euro (ermäßigt: 114,50 Euro (Stand 01.08.22 - Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Wir beraten Sie gern. Bitte rufen Sie an und vereinbaren einen Termin.
Links zu den BAMF-Vordrucken jeweils in zahlreichen Landessprachen:
Antrag für Asylbewerber zum Integrationskurs
Merkblatt für Asylbewerber als Antragsteller
Antrag für Ausländer aus der Europäischen Union (EU-Bürger) zum Integrationskurs
Kurse nach Themen
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Zertifikatsprüfung A2-B1). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Zertifikatsprüfung A2-B1). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Einstufung der Deutschkenntnisse für die Feststellung des passenden Deutsch-Moduls. Mit Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zum Integrationskurs ist dieser Einstufungstest verpflichtend und kostenfrei.Anmeldung zum Einstufungstest ist nur persönlich mit Pass oder Aufenthaltstitel und ggf. unter Vorlage des Berechtigungsscheines in der vhs in der Kreisverwaltung in Homberg/Efze, Parkstraße 6 möglich. Anmeldeschluss: jeweils einen Tag vor dem Test.
Einstufung der Deutschkenntnisse für die Feststellung des passenden Deutsch-Moduls. Mit Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zum Integrationskurs ist dieser Einstufungstest verpflichtend und kostenfrei.Anmeldung zum Einstufungstest ist nur persönlich mit Pass oder Aufenthaltstitel und ggf. unter Vorlage des Berechtigungsscheines in der vhs in der Kreisverwaltung in Homberg/Efze, Parkstraße 6 möglich. Anmeldeschluss: jeweils einen Tag vor dem Test.
Einstufung der Deutschkenntnisse für die Feststellung des passenden Deutsch-Moduls. Mit Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zum Integrationskurs ist dieser Einstufungstest verpflichtend und kostenfrei.Anmeldung zum Einstufungstest ist nur persönlich mit Pass oder Aufenthaltstitel und ggf. unter Vorlage des Berechtigungsscheines in der vhs in der Kreisverwaltung in Homberg/Efze, Parkstraße 6 möglich. Anmeldeschluss: jeweils einen Tag vor dem Test.
Einstufung der Deutschkenntnisse für die Feststellung des passenden Deutsch-Moduls. Mit Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zum Integrationskurs ist dieser Einstufungstest verpflichtend und kostenfrei.Anmeldung zum Einstufungstest ist nur persönlich mit Pass oder Aufenthaltstitel und ggf. unter Vorlage des Berechtigungsscheines in der vhs in der Kreisverwaltung in Homberg/Efze, Parkstraße 6 möglich. Anmeldeschluss: jeweils einen Tag vor dem Test.
Einstufung der Deutschkenntnisse für die Feststellung des passenden Deutsch-Moduls. Mit Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zum Integrationskurs ist dieser Einstufungstest verpflichtend und kostenfrei.Anmeldung zum Einstufungstest ist nur persönlich mit Pass oder Aufenthaltstitel und ggf. unter Vorlage des Berechtigungsscheines in der vhs in der Kreisverwaltung in Homberg/Efze, Parkstraße 6 möglich. Anmeldeschluss: jeweils einen Tag vor dem Test.
Einstufung der Deutschkenntnisse für die Feststellung des passenden Deutsch-Moduls. Mit Berechtigungs- oder Verpflichtungsschein zum Integrationskurs ist dieser Einstufungstest verpflichtend und kostenfrei.Anmeldung zum Einstufungstest ist nur persönlich mit Pass oder Aufenthaltstitel und ggf. unter Vorlage des Berechtigungsscheines in der vhs in der Kreisverwaltung in Homberg/Efze, Parkstraße 6 möglich. Anmeldeschluss: jeweils einen Tag vor dem Test.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700 Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Zertifikatsprüfung A2-B1). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. • Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). • Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet. • Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden. • Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). • Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.