Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet Berufssprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund an. Diese bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf, in denen Zugewanderte die deutsche Alltagssprache erlernen. In den daran anschließenden Berufssprachkursen werden arbeitssuchende Menschen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.
Teilnehmen können Personen, die
- arbeitssuchend gemeldet sind
- und / oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld) beziehen
- eine Ausbildungsstelle suchen oder sich in der Ausbildung befinden
- das Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss durchlaufen
- einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung haben, d.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
- Zugewanderte, einschließlich Geflüchteter, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und eine gute Bleibeperspektive haben (aktuell Syrien, Eritrea, Somalia, Afghanistan).
- Bürgerinnen und Bürger der EU (einschließlich Ukraine)
- Deutsche mit Migrationshintergrund
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert
- und / oder sprechen Deutsch auf A1- bis B2- Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Der Basiskurs B2 umfasst 500 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Kurs enthält ein sogenanntes Brückenelement. In diesem werden dabei die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten wiederholt und gefestigt. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines 500 Unterrichtseinheiten umfassenden B2-Basiskurses. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung DTB B2 ab.
Der Spezialkurs B1 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung DTB B1 ab.
Der Spezialkurs A2 umfasst 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung DTB A2 ab.
Links zu den BAMF-Vordrucken jeweils in zahlreichen Landessprachen:
Merkblatt für EU-Bürger als Antragsteller
Merkblatt für Teilnehmende (verschiedene Sprachen)
Kurse nach Themen
Info:
Vorbereitungskurs für das Sprachzertifikat Deutschtest Beruf B2 (DTB). Schwerpunkte: Erweiterung der Deutschkenntnisse mündlich und schriftlich auf das Ziel fortgeschrittenes B2-Niveau und Kommunikationstraining für das selbstständige Anwenden der deutschen Sprache im persönlichen und beruflichen Alltag. Der Kurs schließt mit der Zertifikatsprüfung DTB B2 (nachfolgender Termin) ab. Mit Berechtigungsschein beläuft sich das Entgelt auf max. 50%.
Der Kurs A2 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.
Der Kurs B1 umfasst in der Regel 400 Unterrichtseinheiten und hat zum Ziel das Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) zu erreichen. Der Sprachunterricht hat eine allgemeine berufsbezogene Ausrichtung. Dieser Kurs richtet sich an Teilnahmeberechtigte, die trotz einer ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, und an arbeitsmarktnahe Geduldete nach 6 Monaten Vorduldungszeit, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben (vgl. §§ 13 Abs. 2 Nr. 2, 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV). Der Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab.