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Gewaltschutzkonzept

Mit dem SGB VIII § 8a Absatz 5 wurde der Kinderschutz in Betreuungsinstitutionen, ebenso wie in der Kindertagespflege gestärkt. Dazu haben alle KTPP eine Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen, durch die sie sich zum Handeln verpflichten, wenn sie Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung vermuten. Darüber hinaus muss die KTPP auch gewährleisten, dass Kinder in ihrer Tagespflegestelle keine Gewalterfahrungen erleben. Damit Jugendamt, Eltern und Außenstehende einschätzen können, in welcher Weise die KTPP diesen Kinderschutz gewährleistet, muss jede KTPP ihr eigenes Kinderschutzkonzept ausformulieren oder dieses als eigenen Punkt ihrer Konzeption anfügen.
Jede KTPP sollte sich daher mit folgenden Themen auseinandersetzen, weil sie Bestandteile eines Kinderschutzkonzepts sind :

· Mögliche Verursacher von Gewalt in der Tagespflege: Gewalt unter Kindern, Gewalt durch die KTPP, Gewalt im sozialen Umfeld des Kindes
· Gewaltfreiheit im pädagogischen Alltag: Wo fängt Gewalt an? Wie erkenne ich Gefährdungsanzeichen und wie handele ich in einem Verdachtsfall? Wie führe ich ein Elterngespräch in einem Verdachtsfall?
· Pädagogische Grundhaltung der KTPP und Reflexions- und Resilienz-Strategien für KTP, Unterstützungsstrukturen im sozialen Umfeld für Eltern und KTPP
· Kinder stark machen: Kinderrechte kennen und wahren und Kinder im Alltag beteiligen

Das Kinderschutzkonzept soll Aussagen zu Vorstellungen, Zielen und Maßnahmen der KTPP enthalten, die beschreiben, wie sie Kinderschutz in ihrer Tagespflegestelle konkret umsetzt. Gemeinsam wollen wir in dieser Fortbildung erste Schritte zum eigenen Kinderschutzkonzept gehen
5 Fortbildungspunkte | Anmeldungen nur für qualifizierte Kindertagespflegepersonen

Gewaltschutzkonzept

Mit dem SGB VIII § 8a Absatz 5 wurde der Kinderschutz in Betreuungsinstitutionen, ebenso wie in der Kindertagespflege gestärkt. Dazu haben alle KTPP eine Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen, durch die sie sich zum Handeln verpflichten, wenn sie Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung vermuten. Darüber hinaus muss die KTPP auch gewährleisten, dass Kinder in ihrer Tagespflegestelle keine Gewalterfahrungen erleben. Damit Jugendamt, Eltern und Außenstehende einschätzen können, in welcher Weise die KTPP diesen Kinderschutz gewährleistet, muss jede KTPP ihr eigenes Kinderschutzkonzept ausformulieren oder dieses als eigenen Punkt ihrer Konzeption anfügen.
Jede KTPP sollte sich daher mit folgenden Themen auseinandersetzen, weil sie Bestandteile eines Kinderschutzkonzepts sind :

· Mögliche Verursacher von Gewalt in der Tagespflege: Gewalt unter Kindern, Gewalt durch die KTPP, Gewalt im sozialen Umfeld des Kindes
· Gewaltfreiheit im pädagogischen Alltag: Wo fängt Gewalt an? Wie erkenne ich Gefährdungsanzeichen und wie handele ich in einem Verdachtsfall? Wie führe ich ein Elterngespräch in einem Verdachtsfall?
· Pädagogische Grundhaltung der KTPP und Reflexions- und Resilienz-Strategien für KTP, Unterstützungsstrukturen im sozialen Umfeld für Eltern und KTPP
· Kinder stark machen: Kinderrechte kennen und wahren und Kinder im Alltag beteiligen

Das Kinderschutzkonzept soll Aussagen zu Vorstellungen, Zielen und Maßnahmen der KTPP enthalten, die beschreiben, wie sie Kinderschutz in ihrer Tagespflegestelle konkret umsetzt. Gemeinsam wollen wir in dieser Fortbildung erste Schritte zum eigenen Kinderschutzkonzept gehen
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12.12.25 12:09:14