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Deutsch: Integrationskurs - 236 /6
Modul 6
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Ermäßigung des Entgelts auf Antrag
Lehrmaterial:
Lehrmaterial:
Kurstermine 20
-
Ort / Raum
-
- 1
- Montag, 18. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
1 Montag 18. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 2
- Dienstag, 19. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
2 Dienstag 19. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 3
- Mittwoch, 20. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
3 Mittwoch 20. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 4
- Donnerstag, 21. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
4 Donnerstag 21. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 5
- Montag, 25. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
5 Montag 25. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 6
- Dienstag, 26. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
6 Dienstag 26. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 7
- Mittwoch, 27. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
7 Mittwoch 27. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 8
- Donnerstag, 28. August 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
8 Donnerstag 28. August 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 9
- Montag, 01. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
9 Montag 01. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 10
- Dienstag, 02. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
10 Dienstag 02. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 11
- Mittwoch, 03. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
11 Mittwoch 03. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 12
- Donnerstag, 04. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
12 Donnerstag 04. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 13
- Montag, 08. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
13 Montag 08. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 14
- Dienstag, 09. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
14 Dienstag 09. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 15
- Mittwoch, 10. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
15 Mittwoch 10. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 16
- Donnerstag, 11. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
16 Donnerstag 11. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 17
- Montag, 15. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
17 Montag 15. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 18
- Dienstag, 16. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
18 Dienstag 16. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 19
- Mittwoch, 17. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
19 Mittwoch 17. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal -
- 20
- Donnerstag, 18. September 2025
- 08:30 – 12:30 Uhr
- Pfarrsaal
20 Donnerstag 18. September 2025 08:30 – 12:30 Uhr Pfarrsaal
Sie sind hier:
Deutsch: Integrationskurs - 236 /6
Modul 6
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Ermäßigung des Entgelts auf Antrag
Lehrmaterial:
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