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Deutsch: Integrationskurs - 236 /6
Modul 6
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Ermäßigung des Entgelts auf Antrag
Lehrmaterial:
Lehrmaterial:
Kurstermine 20
-
Ort / Raum
-
- 1
- Mittwoch, 21. Mai 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
1 Mittwoch 21. Mai 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 2
- Donnerstag, 22. Mai 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
2 Donnerstag 22. Mai 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 3
- Freitag, 23. Mai 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
3 Freitag 23. Mai 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 4
- Mittwoch, 28. Mai 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
4 Mittwoch 28. Mai 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 5
- Freitag, 30. Mai 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
5 Freitag 30. Mai 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 6
- Mittwoch, 04. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
6 Mittwoch 04. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 7
- Donnerstag, 05. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
7 Donnerstag 05. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 8
- Freitag, 06. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
8 Freitag 06. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 9
- Mittwoch, 11. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
9 Mittwoch 11. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 10
- Donnerstag, 12. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
10 Donnerstag 12. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 11
- Freitag, 13. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
11 Freitag 13. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 12
- Mittwoch, 18. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
12 Mittwoch 18. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 13
- Freitag, 20. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
13 Freitag 20. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 14
- Mittwoch, 25. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
14 Mittwoch 25. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 15
- Donnerstag, 26. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
15 Donnerstag 26. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 16
- Freitag, 27. Juni 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
16 Freitag 27. Juni 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 17
- Mittwoch, 02. Juli 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
17 Mittwoch 02. Juli 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 18
- Donnerstag, 03. Juli 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- A 112
18 Donnerstag 03. Juli 2025 13:00 – 17:00 Uhr A 112 -
- 19
- Freitag, 04. Juli 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
19 Freitag 04. Juli 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal -
- 20
- Mittwoch, 09. Juli 2025
- 13:00 – 17:00 Uhr
- Pfarrsaal
20 Mittwoch 09. Juli 2025 13:00 – 17:00 Uhr Pfarrsaal
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Deutsch: Integrationskurs - 236 /6
Modul 6
Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kursträger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse an.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
• Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen über Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden).
• Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei großer Nachfrage werden zusätzliche Kurse vor Ort eingerichtet.
• Die Integrationskurse schließen in der Regel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer ab (DTZ-Prüfung). Weitere Unterrichtsstunden können im Wiederholungsfall bewilligt werden.
• Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig für die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausländerbehörde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen).
• Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden/229,-- Euro (ermäßigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden/458,-- Euro (ermäßigt: 114,50,- Euro (Änderungen möglich). Zur Ermäßigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.
Ermäßigung des Entgelts auf Antrag
Lehrmaterial:
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