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Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung

Kindertagespflegepersonen haben mit Erteilung ihrer Pflegeerlaubnis den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII zur Sicherung des Kindeswohls. Sie haben die Mitteilungspflicht gegenüber dem Jugendamt bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Wohlergehens eines von Ihnen in der Kindertagespflege aufgenommenen Kindes. Wie Sie diesem Schutzauftrag professionell und kompetent nachkommen, lernen Sie im Rahmen dieser Fortbildung.

Die Fortbildung verfolgt die folgenden Ziele:

Erkennen wesentlicher Merkmale von drohender oder akuter Kindeswohlgefährdung von Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren,
Vorgehen (Handlungsleitfaden) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung,
notwendige Einbeziehung der Eltern, der Fachberatung Kindertagespflege und insoweit erfahrener Fachkräfte (iseF) in die Gefährdungseinschätzung,
Einsatz von Risikoanalyse- und Dokumentationsbögen anhand von Beispielen aus der eigenen Praxis bzw. vorgegebenen Beispielen sowie
Inhalt und Umfang einer ggf. notwendigen Mitteilung an das Jugendamt.
Anmeldungen nur für qualifizierte Kindertagespflegepersonen

Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung

Kindertagespflegepersonen haben mit Erteilung ihrer Pflegeerlaubnis den Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII zur Sicherung des Kindeswohls. Sie haben die Mitteilungspflicht gegenüber dem Jugendamt bei Hinweisen auf eine Gefährdung des Wohlergehens eines von Ihnen in der Kindertagespflege aufgenommenen Kindes. Wie Sie diesem Schutzauftrag professionell und kompetent nachkommen, lernen Sie im Rahmen dieser Fortbildung.

Die Fortbildung verfolgt die folgenden Ziele:

Erkennen wesentlicher Merkmale von drohender oder akuter Kindeswohlgefährdung von Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren,
Vorgehen (Handlungsleitfaden) bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung,
notwendige Einbeziehung der Eltern, der Fachberatung Kindertagespflege und insoweit erfahrener Fachkräfte (iseF) in die Gefährdungseinschätzung,
Einsatz von Risikoanalyse- und Dokumentationsbögen anhand von Beispielen aus der eigenen Praxis bzw. vorgegebenen Beispielen sowie
Inhalt und Umfang einer ggf. notwendigen Mitteilung an das Jugendamt.
Anmeldungen nur für qualifizierte Kindertagespflegepersonen
01.06.23 08:20:06