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Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung und Pflege unserer digitalen Inhalte kann es in Einzelfällen zu Barrieren kommen, die die uneingeschränkte Nutzung unserer Website oder Anwendung für alle Menschen erschweren. Wir sind bestrebt, kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit zu arbeiten und setzen alles daran, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Sollte es dennoch Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Angebote geben, bitten wir um eine direkte Kontaktaufnahme. Wir sind bemüht, Lösungen zu finden und Anpassungen vorzunehmen, um den Zugang für alle Nutzer zu gewährleisten. Bitte beachten Sie, dass sich diese Barrierefreiheitserklärung auf die Inhalte und Funktionen innerhalb des Umfangs unserer Verantwortung bezieht. Wir übernehmen keine Haftung für externe Websites, auf die wir verlinken.

1. Einleitung

Die Volkshochschule Schwalm-Eder ist bemüht, ihre Website www.vhs-schwalm-eder.de und ihre mobilen Anwendungen (im Folgenden „digitale Angebote“) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind:

  • Richtlinie (EU) 2016/2102
  • § 12 b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • § 7 BITV 2.0 in der jeweils geltenden Fassung

2. Stand der Vereinbarkeit

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

 

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1.: In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)

Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

2.: Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung: Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

4. Barrierefreie Alternativen

Für die oben genannten Inhalte bieten wir folgende Alternativen an:

5. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt und zuletzt am 27.06.2025 überprüft. Grundlage war Selbstbewertung.

6. Feedback- und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von vier Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die nachfolgend genannte Schlichtungsstelle wenden:

Ombudsstelle des Landes Hessen

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

27.06.25 23:37:40