{"content":["\n\n\n\n \n \n \n\n\n\n\n\n
\n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden\/229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden\/458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 114,50,- Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n \n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden\/229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden\/458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 114,50,- Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n \n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden\/229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden\/458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 114,50,- Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n \n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden \/ 229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden \/ 458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 229,-Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n \n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden \/ 229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden \/ 458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 229,-Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n \n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden \/ 229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden \/ 458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 229,-Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n \n \n Die vhs Schwalm-Eder ist nach den Richtlinien des Zuwanderungsgesetzes als offizieller Kurstr\u00e4ger anerkannt und bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt f\u00fcr Migration und Fl\u00fcchtlinge (BAMF) Integrationskurse an. \r\u2022 Ein Standard-Integrationskurs umfasst insgesamt 700Unterrichtsstunden: sechs Sprachmodule in aufbauenden Stufen (6-mal 100 Unterrichtsstunden) plus einen Orientierungskurs als Abschluss-Modul zur Vermittlung von Grundwissen \u00fcber Politik, Geschichte und Gesellschaftlich in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). \r\u2022 Die Integrationskurse finden kreisweit statt. Bei gro\u00dfer Nachfrage werden zus\u00e4tzliche Kurse vor Ort eingerichtet. \r\u2022 Die Integrationskurse schlie\u00dfen in der Regel mit dem Deutsch-Test f\u00fcr Zuwanderer ab (DTZ-Pr\u00fcfung). Weitere Unterrichtsstunden k\u00f6nnen im Wiederholungsfall bewilligt werden. \r\u2022 Die Teilnahme am Integrationskurs ist durch das Zuwanderungsgesetz geregelt. Notwendig f\u00fcr die Zulassung zur Anmeldung ist eine offizielle Berechtigung durch BAMF oder durch eine Verpflichtung seitens der Ausl\u00e4nderbeh\u00f6rde oder des Kreis-Jobcenters (Dokument muss im Original als Schein der vhs vorliegen). \r\u2022 Die Kosten der Kursteilnahme richten sich nach dem Status der teilnehmenden Person. Auf Grundlage des Zuwanderungsgesetzes: 100 Unterrichtsstunden \/ 229,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 0,00 Euro). Ansonsten als Selbstzahler: 100 Unterrichtsstunden \/ 458,-- Euro (erm\u00e4\u00dfigt: 229,-Euro (\u00c4nderungen m\u00f6glich). Zur Erm\u00e4\u00dfigung des Kursentgelts ist ein Antrag zu stellen.<\/span>\n <\/p>\n