- Seitenstruktur
- 1. I. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrages
- 2. II. Entgeltpflicht
- 3. III. Beendigung des Vertragsverhältnisses
- 4. IV. Ermäßigungen
- 5. V. Ehrenamtscard/Jugendleitercard
- 6. VI. Teilnahmebestätigungen
- 7. VII. Datenschutz
- 8. VIII. Hausordnung und Rauchverbot
- 9. IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- 10. X. Programmänderungen
- 11. Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Schwalm-Eder
I. Anmeldung / Zustandekommen des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung kommt ein Teilnahmevertrag zustande. Die Anmeldung ist verbindlich.
Anmeldemöglichkeiten
1. Internet: www.vhs-schwalm-eder.de
Im Internet buchen Sie den Kurs direkt. Per Ampelsymbol sehen Sie sofort, ob noch Plätze im Kurs frei sind. Wenn Sie sich im Internet anmelden, werden die Daten Ihrer Bankverbindung erhoben und eine einmalige Abbuchungserlaubnis angefordert. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie die Bestätigung per E-Mail. Die Abbuchung des Teilnahmeentgeltes erfolgt nach Kursbeginn.
2. Telefon: 05681 775-775
Eine Anmeldung ist auch telefonisch möglich. Sie erhalten Ihre Anmeldebestätigung per E-Mail oder Briefpost. Wenn Sie sich telefonisch anmelden, werden die Daten Ihrer Bankverbindung erhoben und eine einmalige Abbuchungserlaubnis angefordert. Die Abbuchung des Teilnahmeentgeltes erfolgt nach Kursbeginn.
3. Persönlich: Bei Kursbeginn oder der vhs direkt
Bestimmte Kurse können ohne vorherige Anmeldung besucht werden. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Der erste Kurstermin ist eine Info- und Schnupperstunde und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit den Kursleiterinnen und Kursleitern über Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Terminplanung zu verständigen. Der Besuch einer solchen Schnupperstunde ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Die Anmeldung erfolgtwährend oder nach der Schnupperstunde durchÜbergabe des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars.
Die persönliche Anmeldung erfolgt bei der Volkshochschule, Parkstr. 6, 34576 Homberg, Zimmer A 22 - 30
4. Schriftlich:
Die schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an:
Volkshochschule,Postfach 12 62, 34568 Homberg (Efze)
Fax: 05681 775-408 oder E-Mail vhs@Schwalm-Eder-Kreis.de
5. Bereits laufende Kurse
Eine Anmeldung zu bereits laufenden Kursen ist nur in Absprache mit der vhs möglich.
II. Entgeltpflicht
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden grundsätzlich Entgelte nach den Bestimmungen der Entgeltordnung der Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises erhoben. Die Entgeltpflicht entsteht mit der Anmeldung zu der Volkshochschulveranstaltung.
III. Beendigung des Vertragsverhältnisses
1. Widerruf
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Empfang dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:Volkshochschule, Postfach 12 62, 34568 Homberg, Fax: 05681 775-408, oder E-Mail: vhs@schwalm-eder-kreis.de .
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen heraus zu geben bzw. zu erstatten. Können Sie uns die empfangene Leistung (z. B. Unterrichtsmaterialien) ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Das Teilnahmeentgelt für besuchte Unterrichtsstunden ist zu zahlen.
2. Rücktritt
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den Voraussetzungen des § 323 BGB möglich. Der Rücktritt hat schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erfolgen.
3. Kündigung
a) Durch Volkshochschule
Die vhs kann nur aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen. Als wichtiger Grund gelten unter anderem die folgenden Sachverhalte:
aa) Erforderliche Mindestteilnahmezahl laut Programm wird nicht erreicht.
Ein Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Teilnehmer
(1) die Entgeltdifferenz, die sich aus dem Kursentgelt und der zu der Mindestteilnehmerzahl fehlenden Teilnehmerzahl ergibt, zu gleichen Anteilen übernehmen oder
(2) eine Unterrichtsstundenkürzung bei unverändertem Entgelt vornehmen oder
(3) die unter (1) und (2) genannten Varianten kombiniert werden.
bb) Ausfall einer Veranstaltung aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat.
cc) Zahlungsverzug eines Teilnehmenden bzgl. des Entgelts, entweder für den aktuellen oder bereits besuchte Veranstaltungen, sofern eine von der vhs gesetzte, angemessene Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
Evtl. bestehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
b) Durch Teilnehmer/innen
aa) Allgemeine Regelungen
(1) Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nicht die AGB eine Ausnahme hiervon zulassen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) bleibt unberührt (vgl. § 626 BGB). Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
(2) Die Kündigung bedarf in der Regel der Schriftform. Mündliche Kündigungen gegenüber Kursleitungen sind unwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Kündigung bei der vhs.
Kündigungen sind zu richten an: Volkshochschule, Postfach 12 62, 34568 Homberg, Fax: 05681 775-408, oder E-Mail: vhs@Schwalm-Eder-Kreis.de
(3) Das Fernbleiben von der Veranstaltung gilt nicht als Kündigung.
(4) Von diesen Regelungen unberührt bleibt die Ausübung des unter III. 1. geregelten Widerrufsrechts.
(5) Für langfristige Kurse (z.B. Vorbereitung auf Schulabschlüsse) gelten gesonderte Bedingungen.
(6) Tritt die vhs lediglich als Vermittlerin auf, gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Bei Kündigung ist derjenige Betrag zu zahlen , der der vhs in Rechnung gestellt wird.
bb) Vor Kursbeginn bei Voranmeldekursen
(1) Eine entgeltfreie Kündigung ist bis drei Arbeitstage vor Kursbeginn ohne Angabe von Gründen möglich. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei der vhs.
(2) Nach Ablauf der unter (1) genannten Frist ist vor Kursbeginn eine Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Erfolgt die Kündigung ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger Grund nicht vor, hat der Teilnehmer 25 % des Entgeltes zu zahlen.
(3) Die Verpflichtung zur Zahlung von 25 % des Entgeltes entfällt, wenn eine Umbuchung in einen anderen gleichwertigen Kurs erfolgt oder eine Ersatzperson zu den gleichen Veranstaltungsbedingungen angemeldet wird.
cc) Nach Kursbeginn
(1) Erfolgt die Kündigung während der ersten Hälftedes Kursabschnittes bezogen auf die Gesamtunterrichtsstunden ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger Grund nicht vor, sind 50 % des Teilnahmeentgeltes zu entrichten.
(2) Erfolgt die Kündigung während der zweiten Hälftedes Kursabschnittes bezogen auf die Gesamtunterrichtsstunden ohne Angabe von Gründen oder liegt ein wichtiger Grund nicht vor, ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten.
(3) Erfolgt die Kündigung aus wichtigem Grund und ist dieser auch nachgewiesen, hat der Teilnehmer das Teilnahmeentgelt entsprechend der Stundenanzahl, die bis zum Eingang der Kündigung bei der vhs durchgeführt wurden, anteilig zu entrichten.
(4) Die Verpflichtung zur Zahlung des anteiligen Entgeltes entfällt, wenn eine Ersatzperson zu den gleichen Veranstaltungsbedingungen angemeldet wird.
IV. Ermäßigungen
1. Eine Entgeltermäßigung um 75 % wird auf schriftlichen Antrag Empfänger/innen von
a) Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld),
b) Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung),
c) sowie in begründeten Einzelfällen, insbesondere wenn das Familienein-kommen die Leistungen SGB II/XII nicht übersteigt, gewährt.
2. Nachweise sind spätestens bei Kursbeginn bei der vhs vorzulegen. Werden Nachweise nicht, nicht ausreichend oder verspätet vorgelegt,wird das Teilnahmeentgelt in voller Höhe erhoben.
3. Bei Veranstaltungen, bei denen die Volkshochschule lediglich als Vermittlerin handelt, gelten die Teilnahmebedingungen des Veranstalters.
4. Nebenkosten und Lernmittel sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
V. Ehrenamtscard/Jugendleitercard
Die Karteninhaber erhalten pro Jahr eine Ermäßigung von 25 % auf das Entgelt eines vhs-Kurses. DerNachweis ist spätestens bei Kursbeginn bei der vhs vorzulegen.
VI. Teilnahmebestätigungen
1. Teilnahmebestätigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an mindestens 75 % der durchgeführten Unterrichtsstunden) auf Wunsch ausgestellt.
2. Für die Ausstellung von Teilnahmebestätigungen aus Kursen, die länger als ein Jahr zurückliegen, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro Bestätigung erhoben. Die Ausstellung einer Teilnahmebestätigung ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Kurs beendet wurde, möglich.
VII. Datenschutz
Die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) wird zugesichert. Die Erfassung, Speicherung und Weitergabe der Daten wird auf das für die Durchführung der vhs-Veranstaltungen notwendige Maß beschränkt und erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des HDSG.
VIII. Hausordnung und Rauchverbot
Die am jeweiligen Unterrichtsort geltende Hausordnung ist zu beachten. Das Rauchen ist in den Unterrichtsgebäuden nicht gestattet.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.
X. Programmänderungen
Die vhs behält sich Änderungen gegenüber den Angaben im Programm vor. Änderungen sind der Tagespresse, den Mitteilungsblättern und der vhs-Homepage zu entnehmen.
Wünsche, Anregungen und Kritik zu unserem Programm nehmen wir gerne entgegen. Hier erfahren Sie Näheres dazu.
Kontakt
Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Tel. 05681 775-775
Fax 05681 775-408
E-Mail: vhs@schwalm-eder-kreis.de

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